- Was bringt der KFZ Versicherung Vergleich?
- KFZ Versicherung wechseln – wie geht das?
- KFZ Versicherung wechseln – Zulassungsstelle besuchen?
- KFZ Versicherung wechseln bei Ummeldung?
- KFZ Versicherung wechseln bei Fahrzeugwechsel?
- KFZ Versicherung wechseln – Frist?
- KFZ Versicherung – Sonderkündigungsrecht nutzen?
- KFZ Versicherung wechseln: Stichtag beachten?
1. Was bringt der KFZ Versicherung Vergleich?
Leistungen und Beiträge der einzelnen Autoversicherungen sind sehr verschieden. Aktuell werden über 100 Tarife von Dutzenden Versicherern angeboten, die mehr oder weniger leistungsstark sind und Ihnen eine maßgeschneiderte Absicherung Ihres Fahrzeugs ermöglichen.
Gerade wer freiwillig eine Kaskoversicherung für das eigene Fahrzeug abschließen möchte und dies zwingend beim gleichen Anbieter wie die KFZ-Haftpflichtversicherung tun muss, hat auf viele Leistungen, Klauseln und Besonderheiten zu achten.
Ein sachlicher und rechnerischer Vergleich ist der beste Weg zu einem leistungsstarken Versicherungsschutz, der an Wert und Alter des Fahrzeugs angepasst werden sollte.
Außerdem ergeben sich selbst bei vergleichbaren Leistungen unterschiedliche Jahresbeiträge. Dies kommt, weil jede Versicherung mit eigenen Schadensstatistiken arbeitet und einen bestimmten Fahrzeugtyp als mehr oder weniger risikoreich einschätzt. Während Tarifgrundlagen wie die Typ- und Regionalklasse von allen Versicherungen angewendet werden, sorgen diese Risiken für teilweise deutliche Abweichungen bei der Beitragsberechnung.
Außerdem haben viele Direktversicherungen mit reinem Vertrieb über das Internet einen Kostenvorteil gegenüber traditionellen Versicherungen mit Filialsystem, den sie teilweise an ihre Kunden weitergeben. Nur ein Vergleich sämtlicher Tarife zeigt, wo sich die individuelle Absicherung besonders lohnt und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden werden kann.
» hier Tarif berechnen2. KFZ Versicherung wechseln – wie geht das?
Das Wechseln der KFZ Versicherung ist vergleichsweise einfach, lediglich einige Formalitäten und Fristen sind zu beachten. Im ersten Schritt sollte der Versicherungsnehmer über einen Vergleich herausgefunden haben, wo eine bessere Autoversicherung auf ihn wartet.
Diese sollte nicht nur einen günstigeren Jahresbeitrag aufweisen, sondern weiterhin ein starkes Leistungsspektrum zusichern. Um erfolgreich zu wechseln, ist die Kündigung der bestehenden Versicherung sowie der Vertragsabschluss bei der neuen Versicherung notwendig. Verträge zur Autoversicherung werden im Regelfall über ein Jahr abgeschlossen, wobei das Kalenderjahr identisch mit dem Versicherungsjahr ist. Das Kündigungsschreiben muss vom Versicherten deshalb bis zum Stichtag 30. November eingereicht werden.
Wird diese Frist eingehalten und die Kündigung eingereicht, sollte im Idealfall schon der Versicherungsvertrag des neuen Autoversicherers unterschriftsreif vorliegen. Hat die alte Versicherung die Kündigung akzeptiert, gilt ab dem 1. Januar des kommenden Jahres der neue Tarif und der Wechsel ist erfolgt. Wichtig ist, dass bei der alten KFZ Versicherung keine Beitragsrückstände bestehen und jede Rechnung beglichen wurde.
Ansonsten kann die alte Gesellschaft die Übergabe der Schadenfreiheitsklassen an die neue Versicherung verweigern, die eine unverzichtbare Rechengrundlage für persönliche Rabatte auf Ihren Versicherungsbeitrag sind. Falls die Rabatte nicht übermittelt werden, werden Sie nach dem Wechsel wie ein Fahranfänger eingestuft und aus dem finanziellen Vorteil des Wechsels wird eine extrem kostspielige Belastung.
» zum Video3. KFZ Versicherung wechseln – Zulassungsstelle besuchen?
Ob für den Wechsel Ihrer KFZ Versicherung ein Besuch Ihrer regionalen Zulassungsstelle notwendig wird, hängt davon auf, ob Sie auch Ihr Auto wechseln. Falls Sie weiterhin das gleiche KFZ fahren und lediglich einen neuen Tarif bei einer anderen Versicherung wünschen, ist ein Besuch der Zulassungsstelle nicht notwendig.
Diese ist ausschließlich Ihr Ansprechpartner, wenn sich Änderungen rund um das Fahrzeug selbst ergeben, beispielsweise durch Anmeldung, Abmeldung oder die Ummeldung in einer neuen Wohnregion. Lediglich beim Anmelden wird durch die Zulassungsstelle überprüft, dass überhaupt ein Versicherungsschutz vorliegt. Der ein- oder mehrfache Wechsel im Laufe der Jahre spielt für die Institution keine Rolle.
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihr bislang versichertes Fahrzeug aufgeben und stattdessen ein neues Fahrzeug nutzen möchten. In diesem Fall melden Sie das bestehende Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab und zugleich das neue Automobil an. Für letzteres muss ein Versicherungsschutz nachgewiesen werden können, was einfach über die eVB-Nummer Ihrer Versicherung abgewickelt wird. Wenn Sie eine evb-Nummer benötigen, bekommen Sie diese hier http://evbnummer.net/
Die Abmeldung Ihres alten Fahrzeugs wird Ihnen durch die Zulassungsstelle schriftlich bestätigt, dieses Dokument sollten Sie unverzüglich Ihrer alten Versicherung vorliegen. Hierdurch wird dem Versicherer deutlich, dass das Fahrzeug nicht mehr genutzt wird, weshalb der bestehende Versicherungsvertrag sofort aufgelöst wird und es häufig sogar zur anteiligen Beitragsrückzahlung kommt.
4. KFZ Versicherung wechseln bei Ummeldung?
Die Ummeldung eines Fahrzeugs gehört zu den Ereignissen, die bei der Autoversicherung ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Die beiden wichtigsten Fälle der Ummeldung sind die Aufgabe eines Fahrzeugs mit Übergabe an einen anderen Fahrzeughalter sowie der Umzug in einen anderen KFZ-Zulassungsbezirk.
Im ersten Fall ist das einsetzende Sonderkündigungsrecht obligatorisch, da der neue Fahrzeughalter nicht gezwungen werden kann, die Versicherung des Vorbesitzers zu übernehmen. Im Rahmen der Ummeldung bekommt der frühere Besitzer die Aufgabe seines Fahrzeugs bestätigt, wobei dieses Dokument der Versicherung zur Aufgabe des Vertrags vorgelegt werden muss.
Wie bei anderen Fällen, die ein Sonderkündigungsrecht auslösen, liegt die Kündigungsfrist bei vier Wochen. Die Zeitspanne ist ausschließlich bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zu beachten, da bei Abgabe des Fahrzeugs an einen anderen Fahrzeughalter der bestehende Vertrag ohnehin zeitnah erlischt. Damit es zu einer Sonderkündigung kommt, muss im Kündigungsschreiben die Ummeldung als Grund explizit angegeben werden.
Zusammen mit der entsprechenden Bescheinigung der neuen KFZ-Zulassungsstelle hat die Versicherung der Kündigung stattzugeben. Damit es im Rahmen der Ummeldung überhaupt zur Neuanmeldung in einem anderen Bezirk kommen kann, muss die neue Versicherung eine eVB-Nummer an die Zulassungsstelle übermitteln und hierdurch den neuen Versicherungsschutz bestätigen.
5. KFZ Versicherung wechseln bei Fahrzeugwechsel?
Wenn Sie Ihr bisheriges Fahrzeug verkaufen oder verschrotten lassen und sich für einen anderen Neu- oder Gebrauchtwagen entscheiden, hat dies grundlegende Auswirkungen auf die Autoversicherung. Jeder Vertrag über eine KFZ Versicherung wird nicht für eine Person, sondern ein sogenanntes Wagnis abgeschlossen, im konkreten Fall ist das Automobil gemeint.
Wird das Fahrzeug aufgegeben, erlischt das Wagnis in der Inhalt des Vertrags wird somit gegenstandslos. Aus diesem Grund wird auch nicht von einem klassischen Wechsel der KFZ Versicherung gesprochen, stattdessen können Sie für das nachfolgende Fahrzeug Ihren neuen Versicherer vollkommen frei wählen.
Damit Sie den bestehenden Vertrag problemlos auflösen können, müssen Sie der Versicherung die Abmeldebescheinigung vorlegen. Diese wird beim Fahrzeugwechsel erstellt, wenn Sie das alte Fahrzeug aufgeben und Ihre alten Kennzeichen abgeben. Durch die Abmeldebescheinigung erhält die Versicherung den schriftlichen Nachweis, dass das Wagnis nicht mehr besteht und der Versicherungsvertrag aufgelöst wird.
Haben Sie im Vorfeld für das gesamte Jahr oder Quartal Beiträge bezahlt, bekommen Sie diese anteilig zurückerstattet. Ohne Rücksicht auf den bislang bestehenden und nun aufgelösten Vertrag können Sie für Ihr neues Fahrzeug nach dem besten Tarif suchen. Auch der Käufer Ihres alten Fahrzeugs genießt alle Freiheiten und muss nicht Kunde Ihrer alten Versicherung werden.
6. KFZ Versicherung wechseln – Frist?
Regulär lässt sich eine KFZ Versicherung nur einmal im Jahr kündigen und hiernach zu einer anderen Versicherung wechseln. Das Versicherungsjahr ist bei der Autoversicherung mit dem Kalenderjahr identisch, d. h. die Wechselmöglichkeit ergibt sich immer zum Jahresende.
Als Frist müssen Sie den Stichtag 30. November beachten. Bis zu diesem Datum eines Jahres muss Ihr Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen sein, damit Sie ab dem 1. Januar des Folgejahres zu einer anderen Versicherung wechseln können. Kümmern Sie sich rechtzeitig um den Neuvertrag für einen Wechsel, damit ab dem neuen Jahr keine Versicherungslücke entsteht.
Abweichend von der Frist zum Stichtag 30. November können Sie Ihren Vertrag bei einer Leistungs- oder Beitragsanpassung sowie im Leistungsfall kündigen. In all diesen Situationen tritt ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen ein, durch das Sie deutlich schneller in einen besseren KFZ-Tarif wechseln können.
Da die jährliche Beitragsanpassung von Versicherungen Anfang bis Mitte November verschickt wird, gilt die Frist von vier Wochen auch über den 30. November hinaus. Bei einer Wechselabsicht sollten Sie im Laufe des Dezembers deshalb schnell nach einer neuen Versicherung suchen und hierbei einen Tarifvergleich nicht versäumen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten.
7. KFZ Versicherung – Sonderkündigungsrecht nutzen?
Das Sonderkündigungsrecht wird von jeder Autoversicherung eingeräumt und ermöglicht Ihnen, den bestehenden Vertrag unter besonderen Umständen vorzeitig zu kündigen. Hierdurch steht Ihnen der Wechsel zu einer anderen Versicherung mit besseren Leistungen oder günstigeren Beiträgen offen.
Die wichtigsten Gründe, die ein Sonderkündigungsrecht auslösen, sind:
- Beitragserhöhung im Rahmen der jährlichen Beitragsanpassung
- Anpassung der Leistungen im bestehenden KFZ-Vertrag
- Eintreten des Leistungsfalls nach Schaden oder Unfall
In vielen Verträgen finden Sie noch weitere Anlässe, die ein Sonderkündigungsrecht auslösen. In diesem Fall können Sie den bestehenden Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Beachten Sie, dass bei einem Schadensfall auch die Versicherung dieses Recht hat. Bei einem sehr kostspieligen Schaden kann sich der Versicherer also entscheiden, Sie nicht mehr länger als Kunde absichern zu wollen.
Ähnlich wie bei einer regulären Kündigung müssen Sie die Sonderkündigung schriftlich einreichen, der Versicherungsnehmer hat das Dokument zu unterschreiben. Anders als bei einer regulären Kündigung zum Jahresende muss im Text der Kündigung explizit der Grund für die Kündigung angegeben werden, beispielsweise der höhere Versicherungsbeitrag oder der Schadensfall. Wird dieser Grund vergessen, kann die Versicherung das Schreiben als reguläre Kündigung werten, so dass ein Wechseln zu einer anderen Gesellschaft erst zum Jahresende hin möglich wird.
8. KFZ Versicherung wechseln: Stichtag beachten?
Wenn es um die reguläre Kündigung einer KFZ Versicherung geht, ist der 30. November jeden Jahres der entscheidende Stichtag. Bis zu diesen Datum müssen Sie der Autoversicherung Ihre schriftliche Kündigung zugesandt haben, um zum 1. Januar des Folgejahres zu einer anderen Versicherung zu wechseln. Der Stichtag wird einheitlich von sämtlichen Versicherungen in Deutschland angewendet und ist somit branchenweit akzeptiert.
Falls Sie nah an diesen Stichtag herankommen und Angst haben, dass die Kündigung den Versicherer nicht mehr rechtzeitig erreicht, senden Sie Ihren Brief als Einschreiben mit oder ohne Rückschein. Manche Versicherungen erlauben außerdem die Kündigung per Fax.
Der Stichtag 30. November spielt keine Rolle, wenn Sie eine Sonderkündigung aussprechen. Diese wird beispielsweise durch die Beitragserhöhung bei einem bestehenden Vertrag ausgelöst. Durch solche Ereignisse tritt eine Kündigungsfrist von vier Wochen in Kraft, unabhängig vom Zeitpunkt des Jahres.
Beispielsweise schicken viele Versicherungen erst Mitte November die Beitragsanpassung an ihre Kunden aus. Werden hierbei die Beiträge in einer oder mehreren Tarifsparten erhöht, haben Sie als Versicherungskunde vier Wochen und somit bis Mitte Dezember Zeit, den bestehenden Vertrag aufzulösen und zu wechseln. An den 30. November müssen Sie sich nicht halten, dieser gilt ausschließlich für die reguläre Kündigung ohne Eintritt von Sonderereignissen.